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waren, wenn auch nicht aus der Spur, aber doch auf dem Wege der Ahnung.

 

     Dem Gerichtshalter war natürlich nicht nur das seltsame Verschwinden des Stülpner, sondern auch das Gerede der Scharfensteiner zu Ohren gekommen. Herzlich lieb wäre es dem ehrenwerten Justizmanne gewesen, wenn das Verschwinden des Raubschützen, vor dessen Rache er eine stete Furcht im Herzen hatte, mit dessen Tode oder mindestens mit seiner Gefangennahme harmoniert hätte, aber trotz aller Erkundigungen bei dem Forstbehörden war darüber nichts zu erfahren, sie befanden sich in denselben rätselhaften Dunkel über diesen Umstand.

Darum ließ er bei der alten Mutter nachforschen, das erwies sich aber vergeblich, die Alte blieb bei ihrem Ausspruche: sie wisse nicht, wo ihr Sohn wäre. Mit einer so alten Frau konnte man nicht viel anfangen.

 

      Indes die allmähliche Gewissheit, daß der gefürchtete Stülpner Karl nicht mehr aktiv, das heißt auf dem Platze sei, machte den Gerichtshalter wieder vertrauensvoll. Mit Zittern und Zagen war er bisher zum Gerichtstag nach Scharfenstein gefahren, jetzt, wo vom Stülpner nichts mehr zu hören und zu sehen war, hielt er wieder öfterer Gerichtstag.

 

      Indes dieser Raubschütz, obwohl nicht mehr zugegen, verursachte ihm dennoch einen abscheulichen Ärger und Blame, die über ihn wie ein Donnerwetter aus heiterem Himmel ausbrach. Beim Schützenfeste zu Thum geschah dies. Der Genuss von Wein hatte die Köpfe der vornehmeren Bürger, zu denen Herr Peters gehörte, in jene gewisse Aufregung versetzt, welche die Zungenbänder

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