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Mann. Das sage ich euch hier vor Allem und nun verklagt mich, wenn Ihr Lust habt. Wir werden ja sehen, wie die Sache ausgeht. Die Beweise habe ich, merkt's euch!“

 

     Das Schützenfest war durch diesen Vorfall aufs Hässlichste gestört, indes der Gerichtshalter war klug genug, diese üble Sache nicht zur Klage zu bringen, wie er gedroht hatte, im Gegenteil sie durch Freunde, so gut es sich tun ließ, zu vermitteln suchen, was insoweit auch gelang, als der Peters zur Sühne angegangen, zur Antwort gab: „Wenn er nicht klagen will, mir ist es recht! Aber den Fälscher und schlechten Mann nehme ich nicht zurück. Will er's nicht leiden, nun er kennt ja den Rechtsweg, den kann er einschlagen. Das schwöre ich ihm aber zu: denkt er durch Lügen und Verdrehungen mich in Strafen zu bringen, so gehe ich bis zu Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht. Der Herr Gerichtshalter weiß wohl, daß ich bei Hofe einen Verwandten habe, der bei unserm allergnädigsten Herrn und Kurfürsten wohl angeschrieben ist. Da wollen wir mal sehen, wie dann der Entscheid ausfällt.“

 

      Die Drohung beschwichtigte die Klagewut des Gerichtshalters, da es schon mehreremale vorgekommen, daß Prozesse, durch Gerichtsspruch verloren, auf Befehl des gerechten Kurfürsten, der darum angerufen worden war und selbst Einsicht davon nahm, nochmals und diesmal mit Aufmerksamkeit untersucht, ein ganz entgegengesetztes Urteil erfuhren. Dergleichen war zu fürchten und so ließ Gerichtshalter Bösenig diese üble Geschichte einschlafen, mußte aber zu seinem Ärger gewahr werden,

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