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des Herrn Grafen, dem Schmied Hochzeitsvater und einer Zahl der bei demselben damals anwesenden Hochzeitsgäste, welche sein Eindringen auf den ermordeten Schlosskaplan bezeugten, während die Deutschverstehenden, deren außer Kolosch und Han Istock nur wenige waren, Aussagen hinsichtlich seiner Drohung gegen den Getöteten gemacht hatten, - endladete Stülpner sein von Groll und Wut über die gegen seine Person begangene Ungerechtigkeit erfülltes Herz. Das half jedoch nichts. Er als Protestant war schon von vornherein verurteilt, ehe man ihn noch verhörte.

     Seine Behauptung, daß er die Ladung des einen Laufes seiner Doppelbüchse auf einen Stößer abgeschossen, diesen aber, da er in das Geäste der Waldbäume gegangen, gefehlt habe, fand schon deshalb keinen Glauben, weil man ihn als einen Schützen kannte, der bisher noch keinen Fehlschuss getan hatte. Man verlangte nichts von ihm, als ein Geständnis des Mordes, weil es gar nicht anders sein könne, als daß Pater Amadeus durch seine Kugel gefallen sei, denn zum Überfluss hatte noch Han Istock, der Oberförster, zu Protokoll gegeben, daß er von der Hochzeit bei der Schmiede kurz vor Ausbruch des Gewitters in seine Behausung zurückgekehrt sei, und da die Blitze so furchtbar geworden wären, daß er hätte fürchten müssen, sein Hans davon in Brand gesteckt zu sehen, sei er in den Flur herausgetreten, um der möglich sich ereignenden Gefahr zu entgehen. Er habe nicht gar zu lange dagestanden, als der Pater, der beim Hochzeitsmahle nur zwei Stunden geblieben und dann nach der Abtei Tihany zum hochwürdigen Herrn Abt geritten sei die Straße entlang

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