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des Umstand, daß die gefundene Kugel ganz zu dem Kaliber seiner Büchse passe.

 

 

     Alle Umstände vereinigten sich, um die Schuld des Mordes auf Stülpnern zu wälzen, der wohl bemerkt, daß seine Verteidigung mit jener Lauheit aufgenommen wurde, welche nur von Personen geäußert werden kann, bei denen gar kein Zweifel von dem Gegenteil dessen, was der Beschuldigte aussagt, vorhanden ist. Der Gerichtsamtmann entschied, daß man ihm noch drei Tage Bedenkzeit zu einem vollen Geständnis gestatte, seien diese jedoch verstrichen, und er beharre noch beim Leugnen, so sei die Großmut des Herrn Grafen, dessen Willen gemäß er bis dahin ohne Ketten gelassen werde, zu Ende, und die Tortur werde dann schon ihre Wirkung bei ihm tun, sie habe schon manchen verstockten Bösewicht zum Bekenntnis gebracht.

 

      Mit dieser Ermahnung wurde Stülpner wieder ins Gefängnis zurückgeführt. Die ihm gewordene Aussicht auf die Tortur war eine furchtbare, die Gänsehaut überlief ihn, wenn er an diese Henkerprozedur dachte. Wie sollte er ihr, wie dem ihm sicher drohenden Tode entgehen? Denn, daß der Graf, der ihm jetzt noch seine Gnade erzeigte, indem er ihn nicht in Ketten legen ließ, nichts weiter zu seiner Rettung tun könne... wie hätte er sich eines vermeintlichen Priestermörders annehmen dürfen, ohne den Haß und die Feindschaft der so mächtigen Priesterpartei und dadurch auch den allgemeinen Volkshass auf sich zu laden? ... das war ihm klar. Gleich einem Unsinnigen rannte er in dem engen Käfig

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