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Leben hatte der Gerichtshalter eine solche Demütigung für seinen bosheitsvollen Haß erlitten als eben jetzt. Major von Einsiedel war ein zorniger Herr und der Herr Bösenig hatte zu viele Schlechtigkeiten bei ihm auf dem Kerbholze, als daß er ihm in Stülpners Gegenwart nicht auf die determinierteste Weise hätte zu Leibe gehen sollen. Über diese dem Gerichtshalter höchst unangenehme Szene verlautete indes nichts Näheres. Stülpner selbst schwieg darüber, nur der alte Korporal Stange äußerte gegen den Wirtschaftsverwalter:

     “Die Canaille von Gerichtshalter ist geschasst, der hat's aus dem ff gekriegt. Haubitzenelement, der Kerl sah wie ein Delinquent aus, dem sie den Strick um den Hals legen. Und fünfzig Taler mußte er dem alten Thomas Schadenersatz für den angerichteten Umfug bei dem nächtlichen Überfall zahlen. Das ging der Hundsfötter Seele an die Nieren. Der Teufel hole Alle dieses Gelichters!“

      Somit hätten wir die Lebensfahrten des in ganz Sachsen vielgenannten Raubschützen dem Leser zur Anschauung gebracht, denn das Weitere ist nur in Kürze zu erwähnen. Seine genannten Gönner boten alles in ihren Kräften Stehende auf, um bei dem durchlauchtigsten Kurfürsten Amnestie für den Stülpner zu erlangen, allein da wollten die Bitten und Vorstellungen nicht verfangen. Die durch den kühnen Raubschützen in ihrer Ehre tief gekränkte Jägerei war eine schlimme Gegnerin aller Amnestiebewerbungen, bis es endlich gelang, den Beichtvater des Kurfürsten, Pater Herz, für diese Angelegenheit zu gewinnen. Stülpner selbst schrieb zwei Suppliken an den

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