< zurückblättern
Index
vorblättern >

wenn es zur Klage kam, so hatte er sich doch geirrt. Der Grenadier ging in Begleitung Mariens ruhig aus der Wirtsstube und draußen redete er noch lange mit dem Mädchen.

 

 „Na, das hätte ich satt, bis an den Hals satt,“ grollte der Schanker im höchsten Unmute vor sich hin... „das wäre mir ein Schwiegersohn! Hätte wenig gefehlt und der Kommisbrotdritter hätte an mir seine Plempe versucht. Nee, das Mädel soll mir spätestens zum Herbst unter die Haube, da muss der Thumer sie nehmen. Ich will mir die Geschichte vom Halse schaffen, nachher kann der Schwiegersohn sehen, wie er mit dem Ungetüm fertig wird, mich geht’s dann nichts mehr an.“

 

 Wohlweislich vermied der Schanker alle groben Ausladungen gegen seine Tochter, denn er traute ihr nicht recht, dass sie's dem Kerl wieder sagte, und dann wäre gewiss Spektakel geworden, denn jeder hätte solche Gelegenheit sicher nicht ungenützt vorüber gehen lassen. So ging's über zwei Monate, Stülpner kam fast alle vierzehn Tage auf einen Tag zu seiner Mutter nach Scharfenstein und jedes Mal dann auch in die Schänke.

Die Marie war jetzt wie umgewandelt, sagte dem Vater gerade heraus, von dem Thumer möge sie nichts wissen, das könne er ihm in Gottesnamen stecken. Wenn der Gerichtshalter Bösenig den Mann so gerne verheiraten wolle, so solle er sich nur gleich selbst mit ihm trauen lassen. Vom Stülpner ließe sie nicht ab. Vater könne anfangen, was er wolle. So weit könne seine väterliche Macht nicht gehen, sie gegen ihren Willen zu einer Heirat zu zwingen.

74

< zurückblättern
Index
vorblättern >