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gekitzelt fühlten, den Mann der Justiz so herb abgekanzelt zu wissen. Stülpner hatte für alle Fragen, die man an ihn richtete, keine andere Antwort als die: „Ich weiß nichts davon“, oder „Ich habe diese Tat nicht verübt.“ Dass er keines anderen Vergehens als der Wilddieberei schuldig war, ging aus allem hervor. Wurde über dieses ihm zur Last gelegte Verbrechen protokolliert, so blieb er ruhig, seine verneinenden Antworten waren stets einfach.

      Man musste herausfühlen, dass dieses sein Leugnen auf Grund der Ansicht ruhete, er habe dadurch kein Verbrechen begangen. Die geringste Frage über seine etwaige Teilnahme am Einbruch, dessen ihn jener Elende bezüchtigt hatte, brachte ihn in furchtbare Wut, Tränen des Zornes traten ihm in die Augen, von ruhigen, gemäßigten Antworten war keine Spur mehr, und er rief:

      „Für wem kann es denn ein so großes Glück sein, dass ich zu einem so niederträchtigen Verbrecher gemacht werden soll? Niemals bin ich solchen Weg des Verderbens gegangen, ich rufe den allmächtigen Gott zu meinem Zeugen auf. Wenn ich lüge, soll er mich durch einen Blitzstrahl erschlagen.“

      Nach dem damaligen Gerichtsverfahren konnte er, obwohl kein weiterer Beweis seiner Schuld, als seines Anklägers Angabe auf ihm ruhte, nicht freigelassen werden, und darum musste er, als die sächsischen Truppen zu einem damals üblichen Lustlager und Übungen in der Gegend von Mühlberg an der Elbe zusammengezogen wurden, der Compagnie als Gefangener, mit einer Kette von der rechten Hand zum linken Fuß geschlossen folgen.

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