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Viertes Kapitel.

 

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Die Desertion.

 

 

     Die Kompanie hatte in einem Dorfe Halt gemacht, der Hauptmann und seine Offiziere fanden ihre Quartiere im Schlosse des Rittergutsbesitzers, die Mannschaften waren bei den Bauern einquartiert. Der Richter des Ortes hatte in seinem Gehöfte auch das sogenannte Loch für die Malefikanten, das heißt ein Verwahrungsbehältnis für alle die, welche wegen Dieberei und sonstiger schlechter Streiche eingebracht, und die man in der Regel, wenn nicht von höheren Behörden auf deren Personen zu besonderer Bestrafung gleichsam Beschlag gelegt wurde, aus eigenem Gerechtigkeitsvermessen mit einer tüchtigen Tracht Prügel abstrafte und durch den Dorfbüttel über die Dorfgrenze schaffen ließ, sobald die Betreffenden nämlich nicht ins Dorf gehörten.

     Für dies höchst miserable Gefängnis, dessen einzige rühmenswerte Eigenschaft hinsichtlich der Sicherung der Arrestanten nur darin bestand, daß unmittelbar unter

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