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816. Das Gespenst in der Katzenmühle bei Buchholz. (Zu Nr. 247.)

(Erzgebirgische Bote, Zwickau 1809, S. 59.)


Zwischen der Stadt Buchholz und dem Dorfe Kunnersdorf steht in einem romantischen Thale eine Mühle, welche den sonderbaren Namen Katzenmühle führt. Ehe noch die Stadt Buchholz erbauet war, stand schon diese Mühle, welche selbst älter als das Dorf Kunnersdorf ist. Bei derselben befand sich ein Stall, in welchem ein Gespenst so böslich hauste, dass der Müller kein Vieh in demselben beherbergen konnte, sondern dasselbe wo anders einstellen musste. Einst kam bei später Nacht und im schrecklichsten Schneegestöber ein Bärenführer mit zwei Bären, welcher sich im Walde verirrt hatte und den Müller flehentlich um Nachtquartier bat, weil er sonst mit seinen Tieren umkommen müsse. Mitleidig erklärte der Müller dem Bittenden, dass er ihm für seine Person gerne Quartier geben wolle, nur wisse er die beiden Bären nicht unterzubringen, weil er nur einen Stall habe, wo sein Vieh stehe und in einem andern hause ein Gespenst dermaßen, dass kein Tier darin bleiben könne. Gedrungen von der Notwendigkeit erwiderte der Bärenführer, dass er ihm den Stall, wo das Gespenst sei, nur einräumen solle, seine Bären möchten sehen, wie sie mit dem Gespenst fertig würden. Nach mancher Einwendung gewährte der Müller dem Fremden seine Bitte, welcher dann die Tiere in den Stall zog und sie ihrer Maulkörbe entledigte. Um Mitternacht erhob sich ein schrecklicher Lärm in dem Stalle der Bären, der bis gegen Morgen anhielt, dann wurde es endlich still.

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