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(Lehmann, Histor. Schauplatz ec., S. 987.) Im Jahre 1680 wurde zu Geyer der Totengräber wegen Zauberei auf dem Gottesacker gefänglich eingezogen. Denn man hatte ihn auf den Markt gehen und aus einer Schachtel etwas ausstreuen sehen. Als darauf allerhand Beweismittel gesucht wurden, ihn seiner Bosheit zu überführen, so fand man unter anderen, dass er sein eigen Weib wieder ausgegraben, ihr Augen, Nase und Zunge ausgeschnitten und zu Pulver gebrannt und dieses Pulver auf die Gasse gestreuet hatte. Er erhielt dafür den Staupenschlag und wurde des Landes verwiesen. |
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