776. Ein altes Recht der Töpfer von Dippoldiswalde. |
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(Mündlich.) Dresden war einmal von der Pest heimgesucht, so dass alle Umwohnenden die Stadt mieden und die Märkte unbesucht blieben. Eine Ausnahme davon aber machten, wie erzählt wird, die Schachtelmacher von Seiffen und die Töpfer von Dippoldiswalde. Dieselben besuchten auch während der Zeit, da die Krankheit viele Einwohner hinwegraffte, die Märkte der Stadt und boten ihre Waren feil. Daher erhielten insbesondere die Töpfer von Dippoldiswalde das Recht, auch fernerhin frei und ungehindert diese Märkte besuchen zu dürfen. Später wurde ihnen solches Privilegium von den Kurfürsten wiederholt und unter anderem auch von August dem Starken bestätigt, jedoch mit dem Zusatze, dass jeder Meister nur einen Korb Waren mitbringen und nur „einen Sonnenschein lang“ (d. h. nur einen Tag lang) verkaufen dürfe.
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