804. Strafe für zänkische Weiber. E-Mail

(Oesfeld, Histor. Beschreibung von Lößnitz (1776) S. 10. Göpfert, Geschichte des Pleißengrundes (1794), S. 180.)


Auf der rechten Seite ohnweit der Haupttüre des Rathauses in Lößnitz befanden sich zwei steinerne halbe Zentnergewichte, welche oben einen eisernen, sehr weiten Angriff hatten und auf der einen Seite glatt, übrigens aber rund und an einem Ring aufgehangen waren. Auf dem einen Steingewichte sah man ein Frauenbild mit einem Bund Schlüssel, welches sie über dem Kopfe hielt, als ob sie damit werfen wollte, und der Umschrift: „Du leugst wie eine Hure.“ Auf dem anderen Gewichte war auch ein Frauenbild mit einem „Waschbleu“ und den Worten:

„Du bist eine Hure“, zu sehen, und die gemeine Sage war, dass in alten Zeiten diese Gewichte von zänkischen Weibern, welche sich geschlagen, öffentlich hätten herumgetragen werden müssen.

Eine ähnliche Strafe gab es in Crimmitschau. Wenn daselbst Weibspersonen einander geschimpft hatten, so mussten sie an der Rathaustüre einander gegenüber stehen und ward jeder eine Art von bleiernem Gewichte an den Hals gehängt.


In Bautzen war es im Mittelalter bis gegen Ende des 17. Jahrh. eine gewöhnliche Strafe für zänkische Weiber, dass sie sogenannte Schandsteine, welche die Form von runden Flaschen hatten, an einer eisernen Kette um den Hals durch die Stadt tragen mussten. Man nannte diese Strafe das Flaschentragen oder das Trinken aus des Büttels Flasche. (Haupt , Sagenbuch d, L. II. No. 89.) Auch in Leipzig gab es für solche Weiber, welche sich aus dem Markte schlugen, rausten oder einander schmähten, Schandsteine, die der Rat 1624 neu anfertigen ließ. An manchen Orten wurden auch diejenigen Personen damit geschmückt, welche nächtlichen Straßenlärm machten. Da und dort hatten diese Steine Brotform, und daher schreibt sich wohl auch die Redensart: Ein schwerer Bissen Brod. In Lübeck hatten sie die Form von Schüsseln, und nach dem Dortmunder und Halberstädter Statut von 1348 sollten sie das Gewicht eines Zentners haben. Waren die „losmäuligen“ Frauen wohlhabend,

so konnten sie sich von dieser schmachvollen Strafe durch einen Sack voll Hafer, der mit einem roten Bande zugebunden sein musste, loskaufen. (Schäfer. deutsche Städtewahrzeichen, I. S. 54.)



 
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